Der Energieausweis: Pflicht, Arten und Kosten

Veröffentlicht am 7. Juli 2025 · Dr.-Ing. Kamyar Nasrollahi

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Er soll potenziellen Käufern und Mietern helfen, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuschätzen. In diesem Artikel erkläre ich, wann ein Energieausweis Pflicht ist, welche Arten es gibt und was er kostet.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Er soll potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung geben. Die rechtliche Grundlage bildet in Deutschland Teil 5 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, Paragraphen 79 bis 88), der auf der EU-Gebäuderichtlinie basiert.

Ein Energieausweis enthält Angaben wie den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, den Primärenergiebedarf, Treibhausgasemissionen, das Baujahr des Gebäudes, die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser sowie Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Werte werden in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudefläche angegeben.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis muss ausgestellt werden bei:

Die zwei Arten des Energieausweises

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis basiert auf den energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Der angegebene Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung. Ein niedriger Bedarf kann durch gute Wärmedämmung, Fenster mit Wärmeschutzverglasung und eine effiziente Anlagentechnik erreicht werden. Das GEG gibt dabei Rechenvorschriften vor und verweist auf die Berechnungsregel der DIN V 18599, zum Teil auch auf die DIN 4108-4.

Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch. Dazu werden Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen des Energielieferanten genutzt. Es müssen mindestens drei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden vorliegen. Der Verbrauchsausweis ist weniger genau als der Bedarfsausweis, weil er vom Nutzerverhalten und den Witterungsbedingungen beeinflusst wird.

Wann gilt welche Variante?

Wichtiger Hinweis: Aus den Angaben des Energieausweises ist kein Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energieverbräuche und Energiekosten möglich. Die Berechnung basiert auf einem Normklima und einer Normnutzung. Standort und Nutzerverhalten beeinflussen das tatsächliche Ergebnis.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Wer berechtigt ist, Energieausweise für bestehende Gebäude auszustellen, ist in Paragraph 88 GEG geregelt. Für den Energiebedarfsausweis sind Personen mit entsprechender fachlicher Qualifikation zugelassen, etwa Architekten, Ingenieure und zertifizierte Energieberater. Für den Energieverbrauchsausweis ist der Kreis der Berechtigten weiter. Bei Neubauten wird der Energieausweis in der Regel vom Entwurfsverfasser ausgestellt.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Ausweis vermerkt. Nach Ablauf muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, wenn das Gebäude verkauft oder vermietet wird.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Untersuchung und dem Gebäudetyp. Ein Energieverbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Energiebedarfsausweis, da er weniger Aufwand erfordert. Für einen verbindlichen Preis kontaktieren Sie uns gerne.

Fazit

Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Neubau Pflicht. Wer weiß, welche Variante für sein Gebäude erforderlich ist, kann Zeit und Kosten sparen. Wenn Sie einen Energieausweis benötigen oder Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Quellen

  1. Wikipedia: Energieausweis (abgerufen Juli 2025)
  2. Gesetze im Internet: § 79 GEG
  3. Gesetze im Internet: § 88 GEG (Ausstellungsberechtigung)
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