Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, sollte vorher eine professionelle Energieberatung in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert diese Beratung mit einem Zuschuss. In diesem Artikel erkläre ich, wie hoch die Förderung ist, wer sie bekommen kann und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.
Wie hoch ist die Förderung?
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (Programm EBW) mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die Förderung ist nach Gebäudetyp gestaffelt:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 650 Euro Zuschuss
- Wohngebäude ab drei Wohneinheiten: bis zu 850 Euro Zuschuss
- Ergänzung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): zusätzlich 250 Euro einmalig, wenn die Beratungsergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden. Das können private Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen sein. Für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme gibt es ein separates BAFA-Programm (EBN), das vor allem für Unternehmen relevant ist.
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine qualifizierte Energieberatung, die von einem zugelassenen Energieberater durchgeführt wird. Die Beratung umfasst in der Regel eine Vor-Ort-Begehung, eine energetische Analyse des Gebäudes und einen schriftlichen Bericht mit Sanierungsempfehlungen. Die Beratung ist häufig der erste Schritt, bevor Investitionen in Gebäude oder Anlagen getätigt werden, und sie ist oft Voraussetzung für spätere Investitionsförderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Der wichtigste Punkt: Antrag vor Beginn
Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden, bevor die Beratung beauftragt wird. Das heißt, Sie müssen den Antrag im BAFA-Portal einreichen, bevor Sie einen Beratungsvertrag mit einem Energieberater abschließen. Wenn Sie die Beratung bereits beauftragt haben, bevor der Antrag bewilligt wurde, kann die Förderung abgelehnt werden.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2025 gilt, dass mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden darf. Ein Vertragsabschluss vor Antragstellung ist nur zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wird.
Wie läuft der Prozess ab?
- Antrag stellen: Sie reichen den Antrag über das BAFA-Portal ein, bevor Sie die Beratung beauftragen.
- Bewilligung: Das BAFA prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Förderung zu.
- Beratung beauftragen: Nach der Bewilligung beauftragen Sie einen zugelassenen Energieberater.
- Beratung durchführen: Der Energieberater führt die Beratung durch und erstellt den Bericht.
- Verwendungsnachweis: Sie reichen den Verwendungsnachweis über das BAFA-Portal ein.
- Auszahlung: Das BAFA prüft den Nachweis (aktuell etwa zwei Wochen) und zahlt die Förderung aus.
Was passiert bei versäumter Frist?
Seit dem 1. Januar 2025 enthalten die Zuwendungsbescheide den Zusatz, dass sie unwirksam werden, wenn der Verwendungsnachweis nicht innerhalb der Vorlagefrist eingereicht wird. Das gilt als auflösende Bedingung. Wenn absehbar ist, dass Sie die Frist nicht einhalten können, können Sie eine einmalige Fristverlängerung von sechs Monaten formlos beantragen.
Fazit
Die BAFA-Förderung für Energieberatung ist eine gute Möglichkeit, die Kosten für eine professionelle Beratung zu halbieren. Der wichtigste Punkt ist, den Antrag zu stellen, bevor die Beratung beauftragt wird. Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder eine qualifizierte Energieberatung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.